19.03.26: Die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, sowohl die Finanzierung der sogenannten freiwilligen Teilnahme an Integrationskursen ab sofort als auch die unabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027 vollständig zu streichen, stellt einen tiefen Eingriff in die Integrationsnotwendigkeiten und der rechtsstaatlichen Fairness dar.
Angriff auf Menschenwürde und Teilhabe
Integrationskurse sind für viele Menschen der erste und wichtigste Schritt zu Sprache, gesellschaftlicher Orientierung und selbstbestimmter Teilhabe. Der vom Innenministerium verhängte Zulassungsstopp betrifft allein 2026 rund 130.000 Menschen und schließt insbesondere Asylsuchende, Geduldete, EU-Bürger*innen und Geflüchtete aus der Ukraine aus. Nach Angaben der taz bedeutet dies, dass über 100.000 Menschen, die sich freiwillig integrieren wollen, nun systematisch daran gehindert werden.
Diese Politik widerspricht grundlegenden menschenrechtlichen Standards. Wer Menschen den Zugang zu Sprache und Orientierung erschwert, verweigert ihnen aktive Teilhabe – mit langfristig negativen Folgen für das gesellschaftliche Zusammenleben.
Gefährdung tausender Arbeitsplätze bei Kurs- und Beratungsträgern
Der Wegfall freiwilliger Integrationskursberechtigungen gefährdet unmittelbar die Existenz vieler Träger, auch im Kreis Olpe!
Laut DAA-Stiftung geraten Bildungsanbieter durch den Verlust von Teilnehmenden in eine wirtschaftliche Schieflage bis hin zur Existenzbedrohung; auch viele freiberufliche Lehrkräfte verlieren Planungssicherheit oder ihre berufliche Grundlage vollständig.
Ähnliche Folgen drohen, lt. Correctiv, im Bereich der unabhängigen Asylverfahrensberatung: Wohlfahrtsverbände, die seit 2023 diese Beratung aufgebaut haben, stehen vor dem Aus, nachdem das Innenministerium angekündigt hat, ab 2027 keinerlei Mittel mehr bereitzustellen.
Streichung der Asylverfahrensberatung führt zu längeren und unsichereren Verfahren
Die unabhängige Asylverfahrensberatung trägt nachweislich dazu bei, Asylverfahren schneller, rechtssicher und konfliktärmer durchzuführen. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch betont, dass nur mit professioneller Beratung Menschen besser im Verfahren mitwirken können und damit Bleibeperspektiven schneller geklärt werden – ohne Beratung dagegen würden Verfahren länger dauern und weniger geordnet verlaufen.
Auch Wohlfahrtsverbände warnen vor „fatalen Folgen“, insbesondere für vulnerable Gruppen, sollte die Beratung wegfallen; die Entscheidung sei ein „schwerer politischer Fehler“ und ein „migrationspolitischer Blindflug“.
Politische Verantwortung
Das Innenministerium begründet die Kürzungen mit finanziellen Zwängen. Rund 350 Millionen Euro sollen allein durch die Streichung der freiwilligen Integrationskurse gespart werden – Einsparungen, die später durch höhere Sozialkosten, verlängerte Verfahren und gesellschaftliche Spannungen vielfach übertroffen werden, wie Expert*innen warnen.
Statt Integration und geordnete Verfahren zu stärken, werden funktionierende Strukturen zerschlagen.
Dazu Dr. Gregor Kaiser:
„Die Streichung von Integrationskursen und unabhängiger Asylverfahrensberatung ist ein Angriff auf Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit. Wer Menschen den Zugang zu Sprache, Orientierung und Rechtsberatung verwehrt, erschwert nicht nur Integration, sondern gefährdet auch Arbeitsplätze bei den Trägern und verlängert Verfahren unnötig. Das Vorgehen des Innenministeriums unter Alexander Dobrindt ist kurzsichtig, sozial schädlich und migrationspolitisch ein schwerer Fehler.“
Ich fordere die Bundesregierung daher auf:
- den Zulassungsstopp freiwilliger Teilnehmenden zu Integrationskursen zurücknehmen und den Zugang zu sichern.
- die Grundlage für Planungssicherheit der Träger und Lehrkräfte zu schaffen, indem mehrjährige Förderzusagen erteilt werden, damit Strukturen und Arbeitsplätze nicht wegbrechen.
- die unabhängige Asylverfahrensberatung zu verstetigen, die Finanzierung nicht auslaufen zu lassen, sondern dauerhaft abzusichern – als Beitrag zu fairen, schnelleren und rechtssicheren Verfahren.